Der Landesverband Sachsen bietet Ihnen eine Grundausbildung nach den Richtlinien der Sächsischen Landesärztekammer an:

Die Ausbildung umfasst:

  • 6 Wochenkurse A-F (240 Stunden Weiterbildung)
  • 100 Stunden Fallseminare oder 6 Monate Weiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten
  • Prüfung durch die Sächsische Landesärztekammer

Die Zusatzbezeichnung Homöopathie wird von der Sächsischen Landesärztekammer nach einer Prüfung vergeben.

weitere Voraussetzungen zur Erlangung der Zusatzbezeichnung:

  • Facharztanerkennung
  • 24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung