Unsere Fort- und Weiterbildungsangebote in Sachsen

     

Ein- bis zweitägige Fortbildung

 

G- bzw. Supervisionskurse

 

Weiterbildung Homöopathie

 

Zusatzbezeichnung Homöopathie

Die Zusatzbezeichnung Homöopathie wird von der Sächsischen Landesärztekammer vergeben. Dazu findet eine Prüfung in der Sächsischen Landesärztekammer statt. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind 160 Stunden Weiterbildung in Form von Kursen (A–D), außerdem 100 Stunden Fallseminare (siehe zweijährige Weiterbildung in Sachsen), die Facharztanerkennung muss vorliegen.
Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Homöopathie sind 24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung Voraussetzung.


Diplom des DZVhÄ

Um den hohen Standard der Weiterbildung in Homöopathie aufrecht zu erhalten (Bis 2005 umfasste die Zusatzbezeichnung 6 Kurse sowie 300 Stunden Fallseminare.), hat der DZVhÄ das Homöopathie-Diplom eingeführt. Dafür sind 6 Kurse à 40 Stunden (A–F) sowie 300 Stunden Weiterbildung bzw. Fallseminare innerhalb von mindestens 3 Jahren nachzuweisen.

Der DZVhÄ hat nach enger Abstimmung mit zahlreichen aktiven Dozentinnen und Dozenten in den einzelnen Landesverbänden beschlossen, trotz der neuen Weiterbildungsordnung auch weiterhin eine Vollausbildung anzubieten und ein Zertifikat einzuführen. Dieses Homöopathiediplom bietet seinen Absolventinnen und Absolventen die Möglichkeit, den erreichten Ausbildungsgrad offensiv zu dokumentieren. Nicht zuletzt soll damit auch ein politisches Zeichen gesetzt werden. Bitte tragen Sie diese Initiative Ihres Berufsverbandes mit dem Ziel einer breiten Qualitätsoffensive mit - Vieles spricht dafür!


Vorteile des Homöopathie-Diploms

  • Sie dokumentieren vereinsintern und nach außen die Bedeutung einer fundierten und praxisorientierten Ausbildung im Bereich der Homöopathie.
  • Sie stärken damit die ärztliche Homöopathie im Rahmen auch zukünftiger standespolitischer Entscheidungen.
  • Sie werden mit einer fundierten Ausbildung zukünftig mehr Erfolg und Befriedigung in Ihrer eigenen Praxis haben.
  • Sie können das Diplom wirksam auf Ihrem Praxisschild und Briefkopf sowie im Wartezimmer verwenden und Ihren Qualitätsanspruch dokumentieren.
  • Auf der Internetseite des DZVhÄ/Arztsuche wird Ihre Diplomierung als besonderes Qualitätsmerkmal hervorgehoben.
  • Für Mitglieder des DZVHÄ ist das Diplom kostenfrei, Nichtmitglieder entrichten einen Kostenbeitrag von 150 Euro an den ausstellenden Landesverband.
  • Vorraussetzung zur Teilnahme an den IV-Verträgen bei bestimmten Krankenkassen

Stellen Sie die Weichen für eine hochwertige ärztliche Homöopathie in Deutschland und für eine erfolgreiche eigene Praxis! Beantragen Sie Ihr Diplom umgehend bei Ihrem zuständigen Landesverband! Verwenden Sie das Diplom auf Ihrem Praxisbriefkopf, Ihren Rezepten, Ihrem Praxisschild, um auch nach außen den Qualitätsanspruch zu dokumentieren!


Voraussetzungen zur Erlangung des Homöopathie-Diploms

Sie können dieses Diplom beantragen, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. Sie haben Ihre Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ entsprechend der vor 1993 gültigen Weiterbildungsordnung in 1,5 Jahren absolviert. Der DZVhÄ honoriert Ihre zwischenzeitlich gesammelte Praxiserfahrung. Mit der Antragstellung erklären Sie, dass Sie...

    • in der Lage sind, 100 Stunden Weiterbildung in Seminaren Ihrer Wahl zur Einzelmittelhomöopathie innerhalb der letzten 5 Jahre nachzuweisen, und
    • in Ihrer Praxis in den letzten Jahren ganz überwiegend homöopathische Einzelmittel verordnet haben.

  2. Sie haben Ihre Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ nach der jetzt auslaufenden Muster-Weiterbildungsordnung bis 2004 bzw. 2005 in Kursen und Fallseminaren eines Landesverbandes des DZVhÄ absolviert:

    • 6 Kurse à 40 Stunden
    • 300 Stunden Fallseminare und
    • seit mindestens 2 Jahren unter Anleitung (d. h. nicht in eigener Praxis) in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung) gearbeitet.

    Diese Vollausbildung gilt als „Goldstandard“.
    Nach Vorlage der Ausbildungs- und Prüfungsnachweise bei Ihrem Landesverband und Überprüfung erhalten Sie sofort das Diplom!

  3. Sie werden Ihre Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung "Homöopathie" unter den Bedingungen der neuen Weiterbildungsordnung (MWBO 2003) erwerben (4 Kurse – A bis D à 40 Stunden und 100 Stunden Fallseminare plus Prüfung bei der Landesärztekammer).
    In diesem Fall müssen Sie diese Grundausbildung ergänzen durch 2 weitere Kurse à 40 Stunden (E und F) sowie zusätzlich 200 Stunden Fallseminare inklusive Supervision, wie sie von den Landesverbänden des DZVhÄ auch weiterhin angeboten werden. Damit erreichen Sie auf freiwilliger Basis das Qualitätsniveau der Vollausbildung, was Ihnen der DZVhÄ mit dem Homöopathie-Diplom auf Antrag bestätigt.

Was kostet das Diplom und wo beantrage ich es?

DZVhÄ-Mitglieder erhalten das Homöopathie-Diplom kostenlos, Nichtmitglieder zahlen für die Ausstellung des Diploms und die Verlängerung nach je 5 Jahren 150 Euro an den ausstellenden DZVhÄ-Landesverband.


Wie lange gilt das Diplom, was muss ich tun, um es zu behalten?

Nach Ausstellung verpflichten Sie sich, sich auch in der Zukunft regelmäßig fortzubilden, und legen dem zuständigen Landesverband alle fünf Jahre Nachweise über 100 Stunden Ihrer Teilnahme an vom DZVhÄ anerkannten Fortbildungen in homöopathischer Einzelmittelhomöopathie vor. Nach Überprüfung der Nachweise wird der DZVHÄ die Gültigkeit des Homöopathie-Diploms um weitere 5 Jahre verlängern (kostenfrei für Mitglieder, für Nichtmitglieder fallen Kosten von 150 Euro an).

Die Bundesärztekammer legt Wert auf die Feststellung, dass dieses Homöopathie-Diplom keine Bezeichnung aus der Weiterbildungsordnung der Kammern ist. Das Diplom entspricht nicht der Zusatzbezeichnung Homöopathie, die Voraussetzungen des Diploms übersteigen die Anforderungen für die Zusatzbezeichnung. Der Verfall des Diploms infolge nicht erfüllter Fortbildungsverpflichtung führt auch nicht zum Entzug der Zusatzbezeichnung.


Weiterbildungskurse

Die Gesellschaft Homöopathischer Ärzte in Sachsen e.V. führt A bis F-Kurse zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Homöopathie in Leipzig durch. Die Kurse werden von erfahrenen homöopathischen Ärzten mit Weiterbildungsermächtigung geleitet. Sie sind in Kassen- bzw. Privatpraxen niedergelassen und arbeiten darüber hinaus wissenschaftlich.


Kursgebühren:


Anmeldungen
und Auskünfte:




Termine A-F-
Kurse 2012

Zweijährige Weiterbildung Fallseminare

Termine
2012

Qualitätszirkel Homöopathie

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